Die historischen Ordensregeln
- Vorwort
- Die Regeln
- I. Wie die Brüder am Gottesdienst teilnehmen sollen.
- II. Wie viele 'Vater unser' die Brüder beten sollen, wenn sie am Gottesdienst nicht teilnehmen können.
- III. Was nach dem Tod eines Ordensbruders zu tun ist.
- IV. Kapläne und Kleriker erhalten nichts außer Unterhalt und Kleidung.
- V. Was nach dem Tod eines auf Zeit Dienenden getan werden soll.
- VI. Ordensbrüder sollen keine Gelübde machen.
- VII. Wann man beim Gottesdienst stehen oder sitzen soll.
- VIII. Vom gemeinsamen Mahl.
- IX. Beim Mittags- und Abendessen soll eine heilige Lesung vorgetragen werden.
- X. Dreimal in der Woche soll es Fleisch für die Gesunden geben.
- XI.Über die Ordnung bei den Mahlzeiten.
- XII. An den restlichen Tagen sollen 2 oder 3 Gemüse- oder andere Gerichte genügen.
- XIII. Welche Speisen am Freitag gereicht werden sollen.
- XIV. Nach der Mahlzeit sollen sie immer ein Dankgebet zu Gott sprechen.
- XV. Der Zehnte eines jeden Brotes soll immer dem Altenpfleger gegeben werden.
- XVI. Es ist in das Belieben des Meisters gestellt, den Brüdern vor der Komplet ein Glas Wein oder Wasser ausschenken zu lassen.
- XVII. Nach der Komplet soll Schweigen gehalten werden. Nur bei zwingender Notwendigkeit darf es gebrochen werden.
- XVIII. Erschöpfte brauchen nicht zur Matutin aufstehen, sondern dürfen mit Erlaubnis des Meisters liegen bleiben.
- XIX. Ritter und die anderen Brüder erhalten das gleiche Essen.
- XX. Wie und auf welche Weise die Ritter und die anderen zum Kloster gehörenden gekleidet sein soll.
- XXI. Dienende Brüder sollen keine weißen Mäntel tragen.
- XXII. Nur den Ordensrittern steht der weiße Mantel zu.
- XXIII. Wie die alte Kleidung an die Knappen, die dienenden Brüder und an die Armen verteilt werden soll.
- XXIV. Sie sollen nur Schaffelle haben.
- XXV. Wer Besseres begehrt, soll Einfacheres erhalten.
- XXVI. Wie Kleidung und Schuhe beschaffen sein sollen und welche Anzahl man haben soll.
- XXVII. Der Kleiderverwalter soll auf die Gleichheit der Bekleidung achten.
- XXVIII. Von der Überflüßigkeit der Haare, des Backenbarts und des Schnurrbartes.
- XXIX. Von Schnabelschuhen und Schuhschleifen und der Länge der Gewänder bei den nicht auf Dauer Dienenden.
- XXX. Von der Zahl der Pferde und Knappen.
- XXXI. Keiner soll sich anmaßen, seinen Knappen, der aus Liebe dient, zu schlagen.
- XXXII. Wie die auf Zeit dienenden Brüder aufgenommen werden.
- XXXIII. Keiner soll nach seinem eigenen Willen, vielmehr (nur) auf Befehl des Meisters ausgehen.
- XXXIV. Keiner soll für sich persönlich ein Pferd oder Waffen fordern.
- XXXV. Von den Zügeln, Steigbügeln und den Sporen.
- XXXVI. Überzüge über Lanzen, Spießen und Schildern sind nicht zugelassen.
- XXXVII. Wie die Futtersäcke der Pferde sein sollen.
- XXXVIII. Von der Vollmacht des Meisters, des einen Sachen einem anderen zu geben.
- XXXIX. Es ist keinem Bruder erlaubt, ohne Befehl des Meisters seine Sachen zu tauschen.
- XL. Einer soll vom anderen nichts verlangen, außer unbedeutende Dinge und nur der Bruder vom Bruder.
- XLI. Vom Verschluß am Reitsack und Koffer ohne Erlaubnis des Meisters.
- XLII. Ob ein Ordensbruder ohne Erlaubnis Briefe schreiben oder empfangen darf.
- XLIII. Es ist nicht erlaubt, mit einem anderen über seine Fehler oder die anderer zu schwatzen.
- XLIV. Keiner soll mit dem Vogel einen anderen Vogel fangen.
- XLV. Sie sollen sich vor jeder Gelegenheit zur Jagd hüten.
- XLVI. Hinsichtlich des Löwen gibt es keine Vorschriften.
- XLVII. Hört über jede von euch abverlangte Sache das Urteil (erg. des Gerichts).
- XLVIII. Ähnlich soll über alle euch genommenen Sachen verfahren werden.
- XLIX. Es ist allen Profeßrittern erlaubt, Land und Leute zu haben.
- L. Von den kranken Rittern und anderen Brüdern.
- LI. Wie deren Pfleger sein sollen.
- LII. Keiner soll den anderen zum Zorn reizen.
- LIII. In welcher Form man mit Verheirateten verfahren soll.
- LIV. Es ist nicht erlaubt, weiterhin Schwestern zu haben.
- LV. Es ist nicht gut, mit Exkommunizierten Umgang zu pflegen.
- LVI. Wie die Brüder, die neu zum Eintritt kommen, aufzunehmen sind.
- LVII. Wann alle Brüder zum Rat zu rufen sind.
- LVIII. Wie gebetet wird.
- LIX. Ob es von Übel ist, den Eid eines Dienenden anzunehmen.
- LX. Wie Knaben aufgenommen werden sollen.
- LXI. Wie die Greise geehrt werden sollen.
- LXII. Ob es nützlich ist, allen gleichermaßen Verpflegung und Kleidung zu geben.
- LXIII. Von Brüdern, die durch verschiedene Provinzen reisen.
- LXIV. Von zu erhebenden Zehnten.
- LXV. Von leichten und schweren Vergehen.
- LXVI. Durch welche Schuld ein Bruder nicht mehr angenommen (d.h. ausgestoßen) wird.
- LXVII. Vom Osterfest bis zum Fest Allerheiligen soll ein Bruder, wenn es will, nur ein leinenes Hemd haben.
- LXVIII. Wieviele und welche Leintücher in den Betten nötig sind.
- LXIX. Von zu meidenden Murren.
- LXX. Sie sollen ihre Aufmerksamkeit nicht auf das Angesicht von Frauen richten.
- LXXI. Keiner soll Pate sein.
- LXXII. Von den Vorschriften.